Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landwirtschaft Ludwig Klarer, LIPP Stadl Sport- und Seminarräume

Landwirtschaft Ludwig Klarer
Hahilingastr. 1a
82041 Oberhaching

1. Präambel
1.1. LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER, bietet den Kunden die Raumnutzung der zeitlich
angemieteten Räume an.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in
Ergänzung einzelvertragliche Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen
LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend
„Kunde“ genannt). Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von
LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER die Berechtigung zur Inanspruchnahme der
Raumnutzung im Sinne von Ziffer 3. erwerben bzw. erworben haben (Kunden).
Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn
LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss und Vertragsverhältnisse; Registrierungsvoraussetzungen
2.1 Verträge zwischen LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER und den Kunden kommen
durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die zeitlich
begrenzten Raumbuchungen (mit definiertem Start und Ende) stellen ein verbindliches
Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des
§ 145 BGB dar, wobei die Kundenanmeldung und Buchung per E-Mail oder über die
Sportmarktplattform venuzle (https://venuzle.at/) erfolgen kann. Die Annahme der
Raumbuchung durch LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER erfolgt durch den Versand
einer Buchungsbestätigung per E-Mail (ggf. durch venuzle).
2.2 Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein oder mit
Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters handeln. In jedem Fall muss er mindestens
das 18. Lebensjahr vollendet haben um eine Raumnutzung zu buchen.

3. Vertragsgegenstand
3.1 LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER bietet im LIPP Stadl Sport- und Seminarraum
(Hahilingastr. 1d, 82041 Oberhaching) eine vorübergehende, zeitlich begrenzte,
Raumnutzung an.
3.2 Es gibt zwei Sport- und Seminarräume:
– Sport- und Seminarraum im EG (Details zur Größe, Ausstattung siehe www.klarer-
hof.de)
– Sport- und Seminarraum im OG (Details zur Größe, Ausstattung siehe www.klarer-
hof.de).
– Der Kunde verpflichtet sich verantwortungsbewusst die Garderobe in den jeweils dafür
vorgesehenen Bereich abzulegen / ablegen zu lassen.
– Die Küche im OG ist nicht automatisch vertragsgegenstand der
Raumnutzungsbuchung. Ein Bedarf der Küchennutzung muss vorab detailliert mit
LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER vorabgestimmt werden. Für eine ungefragte,
widerrechtlich genutzte Küche im OG werden Kosten in Höhe von 200,00 € netto
verrechnet
– Zusätzliche Ausstattung (z. B. Flip Chart, Matten, Stühle) kann bei Bedarf zusätzlich
zur Raumnutzung entgeltlich gebucht werden.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich die Nutzung des Raumes transparent an LANDWIRTSCHAFT
LUDWIG KLARER zu kommunizieren. Der gebuchte Raum darf nur für die vereinbarte
Nutzung verwendet werden.
3.4 Lift ist im Gebäude nicht vorhanden.
3.5 Es dürfen die allgemein vorhandenen Parkplätze „LIPP Stadl“ für die gebuchte Zeit
mitbenutzt werden.
3.6 Speziell im OG ist auf die weiteren Mieter/Nutzer im OG Rücksicht zu nehmen. D.h.
speziell zu regulären Behandlungs- und Bürozeiten muss in den allgemeinen Räumen wie
Küche, Flur Ruhe gewährt sein (kein lautes Sprechen / begrüßen / stampfen, etc.).
3.7 Im OG sind keine Veranstaltungen mit Kindern- und Jugendlichen – auch nicht als
Begleitpersonen – (aus zuvor in 3.6 genannten Grund) erlaubt.
3.8 Alle Sport- und Seminarräume sind mit Socken oder Barfuß zu betreten. Schuhe sind
verboten.
3.9 Am Ende jeder Raumnutzungsbuchung ist der Kunde verpflichtet mind. 5 min. stoß
Zulüften und abschließend alle Fenster zu schließen
3.10 Die Räume sind so sauber zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Sollten
zusätzliche Reinigungsarbeiten notwendig sein, werden diese mit 30 €/Stunde netto
verrechnet. Abgerechnet wird nach Aufwand.
3.11 Großen Müll bitte selbst entsorgen. Normaler Hausmüll (kleiner Müll) kann in den
bereitgestellten Abfallbehältern im Vorraum oder in der Küche entsorgt werden.
Anderweitig ist dieser selbst zu entsorgen.
3.12 Schlüssel wird übergeben. Die Räumlichkeiten sind pflichtbewusst am Ende der
Veranstaltung abzuschließen.

4 Buchungsvoraussetzung (Zeit), Preise und Stornierungen
4.1 Die aktuellen Preise der Raumnutzungsbuchungen für den Raum im EG und/oder im OG
sind der Web-Seite www.klarer-hof.de zu entnehmen.
4.2 Es wird auf ganze, halbe oder Viertelstunden genau abgerechnet. Die vereinbarten /
gebuchten Zeiten sind stets einzuhalten.
4.3 Gebucht werden muss die reine Kurs-/Seminar-Veranstaltungszeit sowie die vom
Kunden notwendige Vorbereitungs- und Aufräumzeit im Raum, mindestens jedoch
verpflichtend 15 min. vor Kurs-/Seminar-/Veranstaltungsbeginn und verpflichtend
mindestens 15 min. nach Kurs-/Seminar-/Veranstaltungsende für Check-In / Check-Out.
4.4 Die Buchungszeiten sind von 08:00 – 22:00 Uhr. D.h. bei z. B. Mehrtagesveranstaltungen
sind die Räume stets von 08:00 bis 22:00 Uhr zu buchen.
4.5 Die Verrechnung der Raumnutzungsmiete erfolgt im Nachgang auf Rechnung und ist
sofort fällig.
4.6 Die Stornierungsbedingungen sind ebenso der Webseite www.klarer-hof.de zu
entnehmen.
4.7 Jede Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform und muss vor
Veranstaltungsbeginn erfolgen.
4.8 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Für LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER liegt ein
außerordentlicher Kündigungsgrund insbesondere auch vor, wenn der Kunde bei der
Anmeldung bzw. Buchung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich
Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern
LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER vor außerordentlicher Kündigung erfolglos die
Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Kunden angemahnt hat.
4.9 Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen,
Handlungen der Deutschen Telekom und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Streiks,
Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der
betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von
ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen Anlagen und diesen AGB befreit.

5 Gewährleistung, Haftung
5.1 LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER übernimmt für mitgebrachte (auch persönliche)
Gegenstände der Kunden und dessen Klient*innen keine Haftung bei Verlust oder
Beschädigungen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet eine für seinen Bedarf (Kurse, Seminare, Veranstaltungen…)
ordnungsgemäße Berufshaftlichtversicherung abgeschlossen zu haben, welche während
der Raumnutzung auch eine Gültigkeit vorweist. Auf Nachfrage ist eine Kopie der
Versicherung bei LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER vorzulegen.
5.3 LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche
des Kunden dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden,
a. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder
b. durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h.
einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf,
verursacht wurde.
5.4 Im Übrigen ist eine Haftung von LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER auf
Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
5.5 Haftet LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER gemäß Ziffer 5.3(b) für die Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen
Entstehen die LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER bei Vertragsschluss aufgrund der
ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
5.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten
verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
6.7 Kunden und dessen Klient*innen wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit
den Sport- und Seminarräumen zu bringen. LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER
übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für
mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Gedrucktes Werbematerial wie Flyer und Visitenkarten darf nach Absprache mit
LANDIWRTSCHAFT LUDWIG KLARER
7.2 LANDWIRTSCHAFT LUDWIG KLARER wird von Frau Dr. Magdalena Klarer vertreten und
dient daher als erste Ansprechpartnerin.
7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist
München. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen
Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
7.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-
Streitbeilegung zur Verfügung. Zur Beilegung können Streitigkeiten an die Online-
Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission übermittelt werden. Die Nutzung
der Seite, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird, ist kostenfrei. Die
Plattform steht den Kunden zur Verfügung, wenn Sie einen Online-Kauf getätigt haben
und innerhalb der EU ansässig sind.
7.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).

(Stand 01.05.2024)